{"id":3816,"date":"2022-03-29T17:30:45","date_gmt":"2022-03-29T17:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/stagingcopy.comitas.com\/dir\/?page_id=3816"},"modified":"2025-08-05T15:45:52","modified_gmt":"2025-08-05T15:45:52","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stagingcopy.comitas.com\/dir\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3816\" class=\"elementor elementor-3816\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-134c1d44 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"134c1d44\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3e5e3182\" data-id=\"3e5e3182\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4053d7cc elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"4053d7cc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Comitas AG<\/h3>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ad4b8d4 legal-text elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ad4b8d4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<ol><li><strong> Softwarebenutzung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>1.1 Gegenstand<\/strong><\/p><p>1.1.1. Der LIZENZGEBER gewa\u0308hrt dem LIZENZNEHMER Nutzungsrecht auf den vertraglich vereinbarten Lizenzprodukten gem\u00e4ss den Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (ABG).<\/p><p>1.1.2 Die Begriffe \u00abSoftware\u00bb und \u00abLizenzprodukte\u00bb bezeichnen die Gesamtheit der dem LIZENZNEHMER vom LIZENZGEBER oder auf dessen Veranlassung zur Verf\u00fcgung gestellten bzw. zu stellenden Produkte, Dienstleistungen und weiteren Materialien, einschliesslich Namen, Warenzeichen, Dokumentationen, Software, Handbu\u0308cher, Instruktionen, weiteres Know-how etc. Es wird klargestellt, dass namentlich auch alle wa\u0308hrend der Vertragsdauer dem LIZENZNEHMER zur Verfu\u0308gung gestellten bzw. zu stellenden weiteren Produkte, Materialien etc. automatisch Bestandteil der Lizenzprodukte bilden bzw. werden.<\/p><p><strong>1.2. Nutzungsrecht des LIZENZNEHMERS<\/strong><\/p><p>1.2.1. Das Nutzungsrecht versteht sich als einfache, nicht ausschliessliche und nicht u\u0308bertragbare Lizenz, mit Gebrauch am vertraglich vereinbarten Standort, auf dem oder den zwischen den Partnern Rechnersystem(en) des LIZENZNEHMERS.<\/p><p>1.2.2. Die Lizenzprodukte, einschliesslich Dokumentationen etc., stellen Gescha\u0308ftsgeheimnisse dar, und stehen unter Urheberrechtsschutz und du\u0308rfen nur auf den zwischen den Partnern vereinbarten Systemen benu\u0308tzt werden. Die Software darf nur unter Einschluss der Urheberrechts- und Schutzrechtsvermerke und nur zum Gebrauch auf dem Rechnersystem des LIZENZNEHMERS kopiert werden. Der Einsatz der Lizenzprodukte durch mit dem LIZENZNEHMER affiliierte oder kooperierende Unternehmen, Partnerfirmen etc. bedarf in jedem Fall der vorga\u0308ngigen schriftlichen Zustimmung durch den LIZENZGEBER.<\/p><p>1.2.3. Die Software darf nicht vertrieben, kopiert, u\u0308bersetzt, disassembliert, dekompiliert, zuru\u0308ckentwickelt, mit anderer Software zusammengesetzt oder verschmolzen, adaptiert, ver- oder gea\u0308ndert werden. Alle Manuale und Dokumentationen sind Eigentum des LIZENZGEBERS und du\u0308rfen weder ganz noch teilweise vertrieben, auf irgendeine Art kopiert, in irgendeine elektronische Form umgewandelt, u\u0308bersetzt oder in sonstiger Weise reproduziert werden.<\/p><p>1.2.4. Sofern eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer vereinbart worden ist, darf der LIZENZNEHMER bei Vertragsbeendigung die Lizenzprodukte sowie alle direkt oder indirekt damit zusammenha\u0308ngenden Sachen und Rechte nicht mehr gebrauchen. Er hat spa\u0308testens am letzten Tag der Vertragsdauer sa\u0308mtliche Produkte unaufgefordert an den LIZENZGEBER zu u\u0308bergeben. Ferner gewa\u0308hrleistet der LIZENZNEHMER, dass alle Softwarekopien und -installationen spa\u0308testens am letzten Tag der Vertragsdauer deaktiviert und gelo\u0308scht werden.<\/p><p>1.2.5. Die Software und die Lizenzprodukte du\u0308rfen auf keinen Fall ausserhalb des Territoriums des Landes, in dem sich der in diesem Vertrag vereinbarte Standort (1.2.1) befindet, installiert werden. Eine Mehrfachinstallation ist untersagt.<\/p><p><strong>1.3. Gewa\u0308hrleistungspflichten des LIZENZGEBERS<\/strong><\/p><p>1.3.1. Der LIZENZGEBER gewa\u0308hrleistet die Funktionstu\u0308chtigkeit der LIZENZPRODUKTE gema\u0308ss den aktuellen Handbu\u0308chern und technischen Spezifikationen des LIZENZGEBERS, unter der Voraussetzung der fachgerechten Installation der Software, unter Beru\u0308cksichtigung der technischen Spezifikationen und Weisungen des LIZENZGEBERS, sowie unter Ausschluss des Anspruchs auf weitere Eigenschaften und Leistungen.<\/p><p>1.3.2 Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, die beim LIZENZNEHMER auftretenden, verzugslos gemeldeten und reproduzierbar dokumentierten Software-Fehler, nach Ermessen des LIZENZGEBERS zu beseitigen oder dem LIZENZNEHMER Massnahmen zur Umgehung oder U\u0308berbru\u0308ckung solcher Fehler zu nennen. Ein Software-Fehler liegt vor, wenn die Software bei fachgerechter Installation und bei vertragsma\u0308ssiger Nutzung die vereinbarten Leistungen nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse erbringt, unter Beru\u0308cksichtigung der aktuellen Handbu\u0308cher und technischen Spezifikationen des LIZENZGEBERS, sowie unter Ausschluss des Anspruchs auf weitere Eigenschaften und Leistungen.<\/p><p>1.3.3. Die Gewa\u0308hrleistungsfrist betra\u0308gt 30 Tage. Sie beginnt mit der Lieferung der Software und verla\u0308ngert sich nicht infolge von Leistungen des LIZENZGEBERS im Rahmen der Gewa\u0308hrleistung.<\/p><p>1.3.4. Jeder weitergehende Anspruch des LIZENZNEHMERS ist ausgeschlossen, einschliesslich der Haftung fu\u0308r direkte, indirekte, zufa\u0308llige, mittelbare oder unmittelbare Scha\u0308den und Folgescha\u0308den, verlorene Daten oder Programme, etc.<\/p><p>1.3.5. Liegt der Grund fu\u0308r den gemeldeten Fehler oder fu\u0308r anderweitige Probleme nicht beim LIZENZGEBER, bzw. nicht bei dessen Produkten, gehen die dem LIZENZGEBER entstandenen Umtriebe und die zur Fehlereruierung und &#8211; behebung erbrachten Leistungen zulasten des LIZENZNEHMERS, gema\u0308ss den jeweils gu\u0308ltigen LIZENZGEBER Tarifen.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"2\"><li><strong> Software-Wartung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>2.1. Gegenstand und Begriffe; Beginn, Dauer und Beendigung der Wartung<\/strong><\/p><p>2.1.1. Der LIZENZGEBER unterstu\u0308tzt den LIZENZNEHMER mit den vertraglich vereinbarten Support- und Update-Leistungen, gema\u0308ss den Bestimmungen der SOFTWARE-NUTZUNGS- UND -WARTUNGSVEREINBARUNG, am vertraglich vereinbarten Standort.<\/p><p>2.1.2. Die Begriffe \u00abSoftware\u00bb und \u00abProdukte\u00bb bezeichnen die Gesamtheit der dem LIZENZNEHMER vom LIZENZGEBER oder auf dessen Veranlassung zur Verfu\u0308gung gestellten bzw. zu stellenden Softwareprodukte.<\/p><p>2.1.3. Alle Leistungen an den LIZENZNEHMER und alle ihm zur Verfu\u0308gung gestellten bzw. zu stellenden Produkte unterstehen den im Lizenz-Abschnitt umschriebenen Eigentums- und Schutz-Bestimmungen. Das gleiche gilt fu\u0308r die Regeln bezu\u0308glich der Vertragsbeendigung.<\/p><p>2.1.4 Soweit vertraglich keine abweichende Regelung getroffen wird, beginnt die Wartungsvereinbarung mit dem Datum der Lieferung der Software, mit einer festen Wartungsperiode von 12 Monaten. Das Vertragsverha\u0308ltnis erneuert sich jeweils automatisch um eine weitere Periode von 12 Monaten, sofern es nicht unter Beachtung einer Frist von 90 Tagen vor Beginn einer neuen Wartungsperiode schriftlich geku\u0308ndigt wird.<\/p><p><strong>2.2. Wartungs-, Support- und Update-Anspru\u0308che des LIZENZNEHMER<\/strong><\/p><p>2.2.1. DER LIZENZGEBER u\u0308bernimmt die Wartung der vertraglich umschriebenen Software.<\/p><p>2.2.2. Der LIZENZNEHMER hat kein Recht, vom LIZENZGEBER unentgeltlich die jeweils j\u00fcngste Fassung der Software und die jeweils neuesten \u00c4nderungen vorhandener Fassungen zu verlangen. Es gelten diesbez\u00fcglich spezielle Konditionen, auf welchen der LIZENZNEHMER mit laufender Wartungsvereinbarung 50% Rabatt Reduktion hat. Der LIZENZNEHMER mit einer \u201eFullservice- Vereinbarung\u201c hat das Recht vom LIZENZGEBER unentgeltlich die jeweils j\u00fcngste Fassung der Software und die jeweils neuesten \u00c4nderungen vorhandener Fassungen in einer laufenden Wartungsperiode anzufordern.<\/p><p>2.2.3. Der LIZENZGEBER unterstu\u0308tzt den LIZENZNEHMER mit einschla\u0308gigen Informationen.<\/p><p>2.2.4. Der LIZENZGEBER unterstu\u0308tzt den LIZENZNEHMER telefonisch bei auftretenden Software-Problemen, soweit diese vom LIZENZNEHMER genau beschrieben werden gema\u0308ss den Abwicklungs-Modalita\u0308ten des LIZENZGEBERS.<\/p><p>2.2.5. Der LIZENZGEBER verpflichtet sich, w\u00e4hrend der vertraglichen Support-Dauer, die beim LIZENZNEHMER auftretenden, verzugslos gemeldeten und reproduzierbar dokumentierten Software-Fehler, nach Ermessen vom LIZENZGEBER zu beseitigen oder dem LIZENZNEHMER Massnahmen zur Umgehung oder \u00dcberbr\u00fcckung solcher Fehler zu nennen. Ein Software-Fehler liegt vor, wenn die Software bei fachgerechter Installation und bei vertragsgem\u00e4sser Nutzung die vereinbarten Leistungen nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse erbringt, unter Ber\u00fccksichtigung der aktuellen Handb\u00fccher und technischen Spezifikationen des LIZENZGEBERS sowie unter Ausschluss des Anspruchs auf weitere Eigenschaften und Leistungen.<\/p><p>2.2.6. Der LIZENZGEBER bietet dem LIZENZNEHMER zus\u00e4tzlich die jeweils aktuellen Dienstleistungen gem\u00e4ss den entsprechenden Tarifen an. Der LIZENZGEBER wird den LIZENZNEHMER \u00fcber das aktuelle Angebot und \u00fcber die Entwicklung der Dienstleistungen informieren und auf dem Laufenden halten.<\/p><p><strong>2.3. Gewa\u0308hrleistungspflichten des LIZENZGEBERS<\/strong><\/p><p>2.3.1. Die Leistungspflichten des LIZENZGEBERS sind auf die jeweils vom LIZENZGEBER offiziell unterst\u00fctzten Software- Fassungen bezogen, bzw. beschr\u00e4nkt.<\/p><p>2.3.2. Erbringt der LIZENZGEBER die vertraglich zugesicherten Leistungen trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristansetzung nicht, ist der LIZENZNEHMER berechtigt, die Wartungsvereinbarung ausserordentlich zu k\u00fcndigen. Die Wartungsgebu\u0308hren werden pro rata temporis abgerechnet, mit Wirkung per Datum der g\u00fcltig erfolgten ausserordentlichen K\u00fcndigung.<\/p><p>2.3.3. Liegt der Grund f\u00fcr den gemeldeten Fehler oder f\u00fcr anderweitige Probleme nicht bei dem LIZENZGEBER, bzw. nicht bei deren Produkten, gehen die dem LIZENZGEBER entstandenen Umtriebe und die zur Fehlereruierung und -behebung erbrachten Leistungen zulasten des LIZENZNEHMERS, gem\u00e4ss den jeweils g\u00fcltigen LIZENZGEBER- Tarifen.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"3\"><li><strong> SaaS-L\u00f6sungen<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Zugang zu den Online-Produkten\/SaaS-L\u00f6sungen erfolgt passwortgesch\u00fctzt \u00fcber das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu sch\u00fctzen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passw\u00f6rter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (L\u00e4nge, Komplexit\u00e4t des Passwortes. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbr\u00e4uchlichen Nutzung dieser Daten unverz\u00fcglich zu unterrichten. Im \u00dcbrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Produkten\/SaaS-L\u00f6sungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"4\"><li><strong> Allgemeine Regeln sowie Schlussbestimmungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>4.1. Haftung<\/strong><\/p><p>4.1.1. Die Haftung des LIZENZGEBERS beschr\u00e4nkt sich in jedem Fall auf nachgewiesene Sch\u00e4den des LIZENZNEHMERS, die durch den LIZENZGEBER vors\u00e4tzlich oder grobfahrla\u0308ssig entstanden sind.<\/p><p>4.1.2 Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ist jede Haftung vom LIZENZGEBER f\u00fcr s\u00e4mtliche direkte und indirekte Sch\u00e4den (Produktions- und Dienstleistungsausfall, Datenbescha\u0308digung und Datenverlust, Einkommensverlust und entgangenem Gewinn etc.) ausgeschlossen.<\/p><p><strong>4.2. Produkte<\/strong><\/p><p>4.2.1. Der LIZENZNEHMER nimmt davon Kenntnis, dass alle vom LI- ZENZGEBER vertriebenen Produkte im Eigentum der Comitas AG, Wiesenstrasse 10A, CH-8952 Schlieren, bleiben.<\/p><p>4.2.2. Alle Leistungspflichten des LIZENZGEBERS sind auf die jeweils vom LIZENZGEBER offiziell unterst\u00fctzten Software- Fassungen bezogen bzw. beschr\u00e4nkt.<\/p><p><strong>4.3. Vertragspartner<\/strong><\/p><p>4.3.1. Soweit auf Seiten des LIZENZNEHMERS bzw. unter der Bezeichnung LIZENZNEHMER mehrere Partner partizipieren, besteht zwischen diesen hinsichtlich der vereinbarten Verpflichtungen, soweit sie dem LIZENZNEHMER \/ LIZENZNEHMER obliegen, Solidarit\u00e4t im Sinne von Art. 143 ff. OR.<\/p><p>4.3.2. Eine vollst\u00e4ndige oder teilweise \u00dcbertragung von Rechten oder Pflichten durch den LIZENZNEHMER an Dritte bedarf der vorg\u00e4ngigen schriftlichen Zustimmung durch den LIZENZGEBER.<\/p><p>4.3.3. Der LIZENZGEBER kann seine Vertragsposition jederzeit ganz oder teilweise auf andere juristische oder nat\u00fcrliche Personen \u00fcbertragen.<\/p><p><strong>4.4. Anh\u00e4nge, Vertragspriorita\u0308t, \u00c4nderungen, Mitteilungen, Teilunwirksamkeit<\/strong><\/p><p>4.4.1. Die AGB der Comitas AG, Wiesenstrasse 10A, CH-8952 Schlieren, sowie allf\u00e4llige ANHA\u0308NGE bilden Vertragsbestandteil. Der Vertragsbegriff wird in diesem umfassenden Sinne verstanden.<\/p><p>3.4.2. Vertrags-Erga\u0308nzungen oder -A\u0308nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftlichkeit. Die AGB des LIZENZNEHMERS kommen nur zur Anwendung mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des LIZENZGEBERS.<\/p><p>4.4.3. Telefax-U\u0308bermittlungen werden als rechtsg\u00fcltig anerkannt, sofern der Empfang vom Adressaten schriftlich best\u00e4tigt wird.<\/p><p>4.4.4. Teilunwirksamkeit: Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unzul\u00e4ssig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grund nicht vollstreckbar sein oder werden, wird dadurch die G\u00fcltigkeit des Vertrages nicht ber\u00fchrt. F\u00fcr den Fall, dass das vereinbarte Vorgehen in einzelnen Punkten nicht oder nur teilweise realisiert werden kann oder dass sich Unklarheiten oder L\u00fccken ergeben, werden die Partner eine Regelung treffen, die wirtschaftlich zum gleichen oder zu einem m\u00f6glichst gleichen Ergebnis f\u00fchrt.<\/p><p><strong>4.5. Vertragsverletzungen, Unmo\u0308glichkeit<\/strong><\/p><p>4.5.1. Eine Verletzung vertraglicher Bestimmungen durch den LIZENZNEHMER, insbesondere ein Verstoss gegen die Eigentums- und Schutzrechte, berechtigt den LIZENZGEBER zur fristlosen Vertrags-Auflo\u0308sung. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.<\/p><p>4.5.2. Die Leistungspflichten des LIZENZGEBERS stehen unter dem Vorbehalt der Leistungserfu\u0308llung, bzw. Belieferung, durch dessen Vertragspartner.<\/p><p><strong>4.6. Verg\u00fctungen, Zahlungsbedingungen, Verzinsung<\/strong><\/p><p>4.6.1. Preise: Alle Preise verstehen sich als Nettopreise exklusiv Mehrwertsteuer. Die Wartungsgebu\u0308hren sind in der Wartungsvereinbarung geregelt. Eine \u00c4nderung der Wartungsgebu\u0308hren kann fr\u00fchestens 12 Monate nach Vertragsabschluss bzw. nach der letzten Erh\u00f6hung vorgenommen werden. Die \u00c4nderung tritt fr\u00fchestens 30 Tage nach schriftlicher Mitteilung in Kraft. Die \u00c4nderung der Wartungsgebu\u0308hren ist sp\u00e4testens 30 Tage vor einer neuen Wartungsperiode zu melden. Sie darf die Erh\u00f6hung gem\u00e4ss BIGA-Index nicht \u00fcbersteigen.<\/p><p>4.6.2. F\u00e4lligkeit: Alle Rechnungen sind 10 Tage ab Datum der Rechnungsstellung f\u00e4llig, soweit die Fakturen keine abweichenden Konditionen enthalten.<\/p><p>4.6.3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug hat der LIZENZGEBER ohne Mahnung vom F\u00e4lligkeitstermin an einen Verzugszins von 1.5% pro Monat zu bezahlen. Ein Zahlungsverzug berechtigt den LIZENZGEBER zur fristlosen Vertragsauflo\u0308sung gema\u0308ss Ziffer 4.5.1. Der LIZENZNEHMER ist in einem solchen Fall verpflichtet, die gesamte Software und Dokumentation (unge\u00f6ffnet) sowie alle Produkt-Codes und zugeh\u00f6rige Literatur dem LIZENZGEBER umgehend zur\u00fcckzugeben.<\/p><p>4.6.4. Eigentum: S\u00e4mtlichen Software und Lizenzprodukten, die dem LIZENZNEHMER geliefert werden, bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctung im Eigentum des LIZENGEBERS.<\/p><p>4.6.5. Die Verrechnung von Forderungen des LIZENZNEHMERS mit Guthaben oder Anspr\u00fcchen des LIZENZGEBERS sind in jedem Falle ausgeschlossen, sowohl w\u00e4hrend der Vertragsdauer als auch bei Vertragsbeendigung.<\/p><p>4.6.6. Steuern, Auslagen: Steuern, Abgaben, Geb\u00fchren, Versicherungen, Vertriebskosten, Auslagen, Spesen etc., die mit diesem Vertragsverha\u0308ltnis verbunden sind, werden von derjenigen Partei getragen, bei der sie anfallen, bzw. auf die sie von Gesetzes wegen zu \u00fcberw\u00e4lzen sind.<\/p><p><strong>4.7. Zusammenarbeit, Vollzugsarbeiten, Instruktion der Mitarbeiter<\/strong><\/p><p>4.7.1. Der LIZENZNEHMER bezeichnet einen oder mehrere bei ihm ta\u0308tige, fu\u0308r die vertragliche Abwicklung zust\u00e4ndige Ansprechpartner.<\/p><p>4.7.2. Der LIZENZNEHMER wird f\u00fcr die sach- und zeitgerechte Instruktion der involvierten Mitarbeiter sorgen und die erforderlichen Weisungen erlassen.<\/p><p><strong>4.8. Drittanbieter<\/strong><\/p><p>Wir bieten Kooperationen mit externen Partnern an. Der Kunde schliesst mit diesen Partnern direkte (Lizenz)-Vertr\u00e4ge ab. \u00dcber die M\u00f6glichkeiten der Anbindung von Drittanbieter-Anwendungen und Partnerschaften kann sich der Kunde auf unseren <a href=\"https:\/\/stagingcopy.comitas.com\/dir\/ueber-uns\">Partnerseite<\/a>n informieren.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"5\"><li><strong> Vertraulichkeit<\/strong><\/li><\/ol><p>Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zug\u00e4nglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit \u00fcber Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und w\u00e4hrend der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit bei Durchf\u00fchrung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen ben\u00f6tigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieses Vertrages beschr\u00e4nkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung \u00fcber etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen m\u00f6glichen Verlust vertraulicher Informationen.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"6\"><li><strong> \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/li><\/ol><p>Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu \u00e4ndern, sofern diese \u00c4nderung unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen von uns f\u00fcr Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die \u00c4nderung f\u00fcr Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Ver\u00e4nderungen im Registrierungsprozess, \u00c4nderungen von Kontaktinformationen. Im \u00dcbrigen werden wir Sie vor einer \u00c4nderung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten \u00c4nderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der \u00c4nderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen.<\/p><p>\u00a0<\/p><ol start=\"7\"><li><strong> Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/strong><\/li><\/ol><p>7.1. Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, auch in prozessualer oder vollstreckungsrechtlicher Hinsicht. Die allf\u00e4llige Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.<\/p><p>7.2. Erf\u00fcllungsort ist in jedem Falle und f\u00fcr beide Seiten\u00a0der Sitz des Lizenzgebers.<\/p><p>7.3. S\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden, sofern die sachliche Zust\u00e4ndigkeit und der vorgeschriebene Streitwert bestehen, ausschliesslich durch das Handelsgericht des Kantons Zu\u0308rich, andernfalls durch das Bezirksgericht Z\u00fcrich, entschieden. Vorbehalten bleibt aber in jedem Fall das Recht des LIZENZGEBERS, den LIZENZNEHMER auch an seinem jeweiligen Wohnort bzw. am jeweiligen statutarischen Sitz ins Recht zu fassen.<\/p><p><em>Fassung September 2020<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Comitas AG Softwarebenutzung 1.1 Gegenstand 1.1.1. Der LIZENZGEBER gewa\u0308hrt dem LIZENZNEHMER Nutzungsrecht auf den vertraglich vereinbarten Lizenzprodukten gem\u00e4ss den Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen (ABG). 1.1.2 Die Begriffe \u00abSoftware\u00bb und \u00abLizenzprodukte\u00bb bezeichnen die Gesamtheit der dem LIZENZNEHMER vom LIZENZGEBER oder auf dessen Veranlassung zur Verf\u00fcgung gestellten bzw. zu stellenden Produkte, Dienstleistungen und weiteren [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"content-type":"","inline_featured_image":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-3816","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.1.1 - 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